Keine Schwingfeste an Auffahrt und Pfingstmontag im Kanton Glarus

Kein Glarner-Bündner am Pfingstmontag

Die Coronakrise hat auch das Schwingen im Griff. Im Anschluss an den Bundesratsentscheid vom 16. April haben die Organisatoren vom Glarner-Bündner Kantonalschwingfest 2020 in Mollis entschieden, dass dieses am 1. Juni  nicht stattfinden kann. Der Bundesrat spricht bei der Rückkehr in die Normalität von einem Etappenplan in drei Etappen. Erst in einer dritten Etappe ab dem 8. Juni kann das Verbot von Menschengruppen von mehr als fünf Personen gelockert werden. Somit ist an ein Kantonalschwingfest mit geschätzten 3000 Zuschauern am 1. Juni nicht zu denken. Was mit  Grossveranstaltungen geschieht (sofern ein Kantonalschwingfest unter Grossveranstaltungen geht), darüber hat sich der Bundesrat bis jetzt noch nicht geäussert.

 

Abklärungen laufen

Sowohl das OK Mollis als auch der Glarner Kantonale Schwingerverband sind bestrebt, den Anlass nach Möglichkeit in diesem Jahr noch abzuhalten. Daten in den Monaten August, September und Oktober werden derzeit geprüft. Allerdings steht auch eine Verschiebung ins Jahr 2021 im Raum. Diese Angelegenheit wiederum befindet sich in Absprache mit dem OK 2021 in Netstal, welche dann den Anlass ins 2022 verschieben müsste.  Ebenfalls abgesagt wegen der Coronakrise ist das Glarner Kantonale Nachwuchsschwingfest an Auffahrt in Näfels. Auch hier werden Ersatzdaten in diesem Jahr geprüft.

 

Trainingsbetrieb ruht weiterhin

Das Bundesamt für Sport erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem BAG und weiteren Partnern ein Konzept zur Lockerung der Massnahmen im Bereich Sport. So wie es aussieht, sollen Sportarten, bei denen man den 2 Meter Abstand gewährleisten kann, anfangs Mai erlaubt werden. Bei Kontaktsportarten (wie dem Schwingen) dürfte es wohl etwas länger dauern. Das Konzept soll dem Bundesrat Ende April vorgestellt werden. Die Trainingssperre (Schwingtraining) für alle Schwinger und Jungschwinger wird solange aufrecht zu erhalten, bis der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) anderweitig entscheiden.